Maßnahmen zur Verifizierung von Produktbewertungen

Seit dem 28.05.2022 (§ 3 Abs. 3 UWG, neue Fassung) müssen Unternehmen, die Bewertungen öffentlich anzeigen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen, die die bewerteten Waren und Dienstleistungen tatsächlich erworben oder genutzt haben.

Prüfung der Bewertungen auf Echtheit
Pflanzwerk® fordert nur diejenigen Kundinnen und Kunden auf eine Produktbewertung abzugeben, die tatsächlich eines der Pflanzwerk® Produkte erworben haben. Die Bewertungsaufforderung erfolgt auf Einladung über eine standardisierte E-Mail, die Pflanzwerk® an die E-Mail-Adresse der Kundin oder des Kunden sendet, die zur Bestellung verwendet wurde. Eine weitere Aufforderung zur Produktbewertung erfolgt nicht.

Damit die Echtheit der Bewertung und die Legitimität überprüft werden kann, können die Bewertungen nicht anonym abgegeben werden. Die E-Mail-Adresse, über welche der Kauf abgewickelt wurde, dient immer als überprüfbare Referenz für die Bewertungsabgabe.

Jede Kundin und jeder Kunde wird nach Bestellung innerhalb von 7 Tagen aufgefordert eine Produktbewertung bei Pflanzwerk® abzugeben.

Werden Kundinnen und Kunden aufgefordert eine Shop-Bewertung über die externen Dienstleister Provenexpert oder Google abzugeben, so obliegt die Nachweispflicht auf Echtheit beim jeweiligen Dienstleister. Dieser hat ebenfalls, wie in § 3 Abs. 3 UWG (neue Fassung) beschrieben, durch eigene Maßnahmen sicherzustellen, dass auch hier eine Prüfung erfolgt und die Echtheit der Bewertungen sichergestellt wird.

Pflanzwerk® sowie dessen Dienstleister für Shop-Bewertungen, Provenexpert & Google, bieten keine Vorteile, Sonderkonditionen, Preisnachlässe oder sonstige Anreize für die Abgabe einer positiven an.

Notenberechnung auf Basis der Sternevergabe
Jede tatsächliche Erfahrung im Zusammenhang mit dem Kauf von Pflanzwerk® Fotoprodukten kann mit bis zu 5 Sternen bewertet werden. Aus dem einfachen Durchschnitt der Bewertungsnoten aller abgegebenen Produktbewertungen wird anschließend eine Gesamtnote berechnet. In Kommentaren können Kundinnen und Kunden ebenfalls ihre Erfahrungen in eigenen Worten mitteilen.
Die Notenvergabe definiert sich wie folgt:

>> Sehr gut
>> Gut
>> Befriedigend
>> Ausreichend
>>Mangelhaft

Hat die Kundin oder der Kunde eine Produktbewertung abgegeben, wird diese auf der Pflanzwerk® Website unter den Produktbewertungen des jeweiligen Produktes.

Pflanzwerk® veröffentlicht hierzu lediglich den Vornamen, sowie den ersten Buchstaben vom Nachnamen der Kundin oder des Kunden, die Sternebewertung inklusive Beschreibung in eigenen Worten und das Bewertungsdatum.

Es werden keine personenbezogenen Daten, wie beispielsweise Nachnamen, veröffentlicht.
Sollte es trotz der oben genannten Maßnahmen zu Auffälligkeiten bei einer Bewertung kommen, die darauf hinweisen, dass keine echte Kundenerfahrung zugrunde liegt, werden Nachweise zur Legitimität der abgegebenen Bewertung gefordert und diese entsprechend geprüft. Sollten durch die geforderten Nachweise der Kauf eines Pflanzwerk® Produktes nicht nachgewiesen werden können, wird die Bewertung dauerhaft entfernt.

BRAUCHEN SIE HILFE? RUFEN SIE UNS AN:
☎ +49 (0)2845 9361060
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